Die Elektro Zech GmbH ist bemüht, ihre Website www.elektro-zech.com im Einklang mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zugänglich zu machen.

Da unsere Website keine Online-Vertrags- oder Bestellfunktionen anbietet, unterliegt sie weder dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) noch der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die Umsetzung der WCAG-Anforderungen erfolgt freiwillig als Selbstverpflichtung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Die im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte" aufgeführten Punkte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei.

Geltungsbereich

Die Erklärung gilt für alle 20 öffentlich zugänglichen Inhaltsseiten unter www.elektro-zech.com. Nicht eingeschlossen sind Backend-Bereiche (Redaktionssystem) sowie eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Google Maps auf der Kontaktseite).

Geprüfte Bereiche und Ergebnis

Die Bewertung erfolgte im April 2026 in Eigenprüfung anhand der WCAG 2.1 Erfolgskriterien. Geprüft wurden insbesondere:

1. Wahrnehmbar

  • Sprachauszeichnung: Alle Seiten sind im HTML-Wurzelelement als Deutsch ausgezeichnet, damit Screenreader die korrekte Aussprache wählen.
  • Alternativtexte für Bilder: Bestehende Bilder erhalten strukturiert deutsche Alternativtexte. Rein dekorative Grafiken werden über ein leeres alt-Attribut bewusst von assistiven Technologien ausgeblendet.
  • Untertitel für Videos: Alle eingebundenen Videos auf der Ausbildungsseite verfügen über deutsche Untertitel.
  • Farbkontrast: Die zentrale Markenfarbe (Rot, #DC3924) erreicht auf weißem Grund ein Kontrastverhältnis von 4,51:1 und damit das WCAG-Mindestniveau AA für normalen Text. Zusätzliche Textpaarungen wurden geprüft und erfüllen die Anforderungen.
  • Text-in-Bild: Inhaltlich relevante Texte werden als HTML-Text und nicht als Grafik ausgeliefert.

2. Bedienbar

  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen der Website lassen sich vollständig per Tastatur bedienen (Tab, Umschalt+Tab, Eingabe, Esc, Pfeiltasten). Eine Maus oder ein Touchscreen wird nicht zwingend benötigt.
  • Sichtbarer Tastaturfokus: Alle interaktiven Elemente (Links, Schaltflächen, Formularfelder) zeigen bei Tastaturnavigation einen deutlich sichtbaren Fokusrahmen.
  • Sinnvolle Fokusreihenfolge: Die Reihenfolge, in der interaktive Elemente per Tabulator angesteuert werden, entspricht der visuellen Anordnung und damit der erwarteten Lesereihenfolge.
  • Keine Tastaturfallen: Die Tastaturnavigation bleibt auf keinem Element stecken.
  • Landmarken: Die Seitenstruktur verwendet die HTML5-Landmarken <main>, <header>, <nav> und <footer>, damit assistive Technologien die Regionen einer Seite automatisch erkennen.
  • Eindeutig benannte Navigationsbereiche: Jeder Navigationsbereich (Hauptnavigation, Fußnavigation Unternehmen, Fußnavigation Leistungen, sowie auf Detailseiten zusätzlich Leistungsbereiche) trägt eine eindeutige Beschriftung.
  • Aussagekräftige Linktexte: Generische Linktexte wie „mehr erfahren" oder „hier klicken" wurden durch beschreibende Alternativen nach dem Schema „Mehr zu …" ersetzt.
  • Links in neuem Fenster: Externe Links, die in einem neuen Fenster oder Tab öffnen, sind über ein aria-label für Screenreader entsprechend gekennzeichnet.
  • Eingebettete Karten: Die Anfahrtskarte auf der Kontaktseite besitzt einen sprechenden Titel über das title-Attribut des iframe.
  • Hauptüberschriften (h1): Jede Seite trägt mindestens eine Hauptüberschrift, die den Seiteninhalt benennt.

3. Verständlich

  • Konsistente Navigation: Die Hauptnavigation und der Footer-Aufbau sind auf allen Seiten identisch angeordnet.
  • Formularbeschriftungen: Die aktuelle Version enthält kein öffentlich erreichbares Kontaktformular. Bei späterer Ergänzung werden alle Eingabefelder beschriftet.

4. Robust

  • Gültiges Markup: Strukturelemente und ARIA-Attribute werden gemäß HTML- und WAI-ARIA-Spezifikationen eingesetzt.
  • Keine gebrochenen ARIA-Referenzen: Alle aria-controls- und aria-labelledby-Verweise zeigen auf existierende Element-IDs.
  • Bedienelemente: Symbol-basierte Schaltflächen und Links besitzen einen zugänglichen Namen über sichtbaren Text oder aria-label.
  • aria-hidden: Es existieren keine über aria-hidden="true" ausgeblendeten Container, die fokussierbare Kindelemente enthalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Kein sichtbarer „Zum Inhalt springen"-Link

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.4.1 (Stufe A) — Bypass Blocks.
Diese Website verzichtet auf einen sichtbaren Skip-Link am Seitenanfang. Die WCAG-Anforderung wird stattdessen über die semantischen Landmarken (<main>, <nav>, <header>, <footer>) und die Überschriftenstruktur erfüllt — beides sind anerkannte WCAG-Techniken (ARIA11 und H69). Nutzer:innen von Screenreadern navigieren bequem über die Landmarkenliste zum Hauptinhalt. Sehende Tastaturnutzer:innen können diesen schnellen Sprung nicht verwenden.

Mehrere Hauptüberschriften (h1) pro Seite

Betroffenes Kriterium: WCAG 1.3.1 (Stufe A).
Auf einzelnen Seiten kommen mehrere Hauptüberschriften (<h1>) vor. Dies ist im HTML5-Standard über das Sectioning-Content-Modell zulässig und wird von den gängigen Screenreadern (JAWS, NVDA, VoiceOver) korrekt verarbeitet. Wir verzichten bewusst auf die strengere Regel „exakt eine h1 pro Seite".

Sprünge in der Überschriftenhierarchie

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.4.6 (Stufe AA).
Die Überschriftenhierarchie dieser Website überspringt teilweise Ebenen (z. B. von h2 direkt zu h6 im Footer-Bereich oder von h1 zu h3 in Kartenrastern). Die WCAG 2.1 schreibt keine strenge +1-Progression vor; Screenreader-Nutzer:innen navigieren über die Landmarken (<main>, <nav>, <footer>). Eine vollständige Vereinheitlichung der Überschriftenebenen ist im Rahmen dieses freiwilligen Konformitätsgrades nicht Teil des Leistungsumfangs.

Bewegungseffekte und „prefers-reduced-motion"

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.3.3 (Stufe AAA).
Diese Website strebt einen freiwilligen AA-Konformitätsgrad an. Die strengere AAA-Anforderung, Bewegungseffekte automatisch an die Systemeinstellung „Animationen reduzieren" anzupassen, ist nicht Teil des Leistungsumfangs. Die wenigen Bewegungselemente (Slider auf zwei Seiten) sind dezent ausgelegt und beeinträchtigen die Bedienbarkeit nicht.

Eingebettete Karte (Google Maps) auf der Kontaktseite

Betroffene Kriterien: WCAG 2.1.2 (Tastaturfalle) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
Die Anfahrtskarte auf der Kontaktseite wird über einen Google-Maps-iframe eingebunden. Bedienung und Beschriftung dieses Drittanbieter-Inhalts liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Der iframe besitzt einen sprechenden title auf unserer Seite. Die Adresse (Eichweg 1, 87666 Pforzen) ist zusätzlich als HTML-Text verfügbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. April 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung durch den Betreiber, ergänzt durch automatisierte Prüfungen mit Eigenwerkzeugen und manuelle Browsertests (Tastaturbedienung, Fokus, Landmarken).

Geprüft wurden alle 20 öffentlichen Inhaltsseiten in den Browsern Mozilla Firefox und Microsoft Edge (Chromium) unter Windows 11.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erfragen oder uns Hinweise geben? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Elektro Zech GmbH
z. Hd. Christoph Zech
Eichweg 1
87666 Pforzen

Telefon: 08346 / 97 77
E-Mail: info@elektro-zech.com

Durchsetzungsverfahren

Da unsere Website nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder der BITV 2.0 unterliegt, besteht kein gesetzliches Durchsetzungsverfahren. Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich gern erneut an die oben genannte Kontaktstelle.